Wahlkreisgesetz im November im Plenum
MdL Rasche: Willkür wird beendet. Rüthen gehört zum Kreis SoestMdL Christof Rasche: "In wenigen Wochen gehört Rüthen auch im Wahlkreisgesetzt NRW zum Kreis Soest".
MdL Christof Rasche: "In wenigen Wochen gehört Rüthen auch im Wahlkreisgesetzt NRW zum Kreis Soest".
Am Freitag hat sich der Fraktionsvorstand der FDP-Landtagsfraktion mit dem Gesetzentwurf über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen, dem sogenannten Wahlkreisgesetz, befasst.
Zum Wahlkreis Lippstadt, bzw. Soest II heißt es dort: "Der Wahlkreis 120 Soest II wird wie folgt abgegrenzt: "Vom Kreis Soest die Gemeinden Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen und Warstein". Damit wird der Forderung des § 13 Abs. 2 Satz 4 Landeswahlgesetz Rechnung getragen, wonach auf die Grenzen der Kreise nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen ist. Dem wird durch die Verlagerung der Stadt Rüthen in den Wahlkreis 120 Rechnung getragen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Wahlkreishöhe erhöht sich von +1,3% auf +9%..
Die Fraktionen von CDU und FDP werden diesen Gesetzentwurf am kommenden Dienstag beschließen und eine Woche später - 12. und 13. November - in das Plenum einbringen.
Rasche: "Im letzten Landeswahlgesetz aus dem Jahre 2004 hatten SPD, Grüne und CDU beschlossen, das Rüthen bei der Landtagswahl dem Wahlkreis Hochsauerland II zuzuordnen ist. Reine Strategie, da weder die rechtliche Grenze der Bevölkerungszahl überschritte wurde, noch Rüthen aus soziologischen Gründen eher zum HSK gehört. Ein Änderungsantrag der FDP, Rüthen dem Wahlkreis Soest ii zuzuordnen, wurde ebenfalls von allen drei Fraktionen abgelehnt.
Diese rot-grüne Willkür-Wahlkreiseinteilung wird jetzt endlich beendet. Rüthen kommt dahin wo es hin gehört, in den Kreis Soest".
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