FDP Welver: Gegen teuren Grundstückserwerb in Schwefe

17. August 2020

In Schwefe wird derzeit über den Erwerb eines Grundstückes für das neue Feuerwehrgerätehaus diskutiert. Hierzu bieten sich einige Grundstücke an, jedoch wird ein teures und nicht praktikables im Ortskern bevorzugt. Mit dem Bau würde in Schwefe auch Bauland, dass aktuell in der Gemeinde ja sehr rar ist, ersatzlos verloren gehen. 

 

Im Jahr 2019 wurde der derzeitig gültige Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Welver durch den Rat in Abstimmung mit dem Leiter der Feuerwehr und den Löschgruppenführern beschlossen. Dieser sieht den Neubau von 4 neuen Feuerwehrgerätehäusern beginnend mit dem Jahr 2020 in einer rollierenden Planung vor. Der Brandschutzbedarfsplan wurde sowohl der Gemeindeunfallkasse also auch dem Kreis (Kreisbrandmeister) übersandt. Von beiden Stellen gab es keinen Einspruch gegen den beschlossenen Brandschutzbedarfsplan

 

Das Ergebnis des Brandschutzbedarfsplans wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff mit den Stimmen der CDU und der BG wie folgt mit der Bereitstellung von Finanzmitteln für die Realisierung dieser Maßnahmen umgesetzt:

 

FWGH Schwefe: Grunderwerb in 2020 und Baufertigstellung bis 2023

FWGH Scheidingen: Grunderwerb in 2020 und Baufertigstellung bis 2024

FWGH Berwicke: Grunderwerb in 2021 und Baufertigstellung bis 2025

FWGH Klotingen: Grunderwerb in 2022 und Baufertigstellung bis 2026

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans und der Gefährdungsbeurteilung die Erweiterung der FWGH in Vellinghausen/Eilmsen und Borgeln beschlossen.

 

Für die Erweiterung in Borgeln wurden für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von 320.000 Euro und für Vellinghausen/Eilmsen für das Jahr 2022 ebenfalls ein Betrag in Höhe von 320.000 Euro im Rahmen der Haushaltsberatung 2020 ff bereitgestellt. In den Jahren 2020 bzw. 2021 sollen die jeweiligen Planungen für die Erweiterung erfolgen.

 

Dies ist auch der Leitung der Wehr sowie allen anderen Stellen bekannt.

 

Innerhalb dieser Zeiträume wird die Realisierung erfolgen. In Schwefe befindet sich die Gemeinde gerade in der Phase des Grunderwerbs. Fertige Pläne für die Realisierung liegen schon vor. Somit sind wir hier voll im Zeitplan.

 

In Scheidingen sind wir schon im Besitz des Grundstücks. Der Plan für das FWGH ist so gut wie fertig und wurde bereits schon in ersten Gesprächen mit der Feuerwehr besprochen. Also auch hier sind wir voll im Zeitplan.

 

Bezogen auf die Erweiterung in Borgeln sind wir ebenfalls voll im Zeitplan, da in diesem Jahr nur die Planungen vorgesehen sind. Aufgrund der hohen Kosten für die Erweiterung wurde in der Ratssitzung am 12.08.2020 entschieden, dass ein Neubau die für die Gemeinde die wirtschaftlichste Entscheidung ist. Dies hat auch der Leiter der Wehr in der Sitzung bestätigt. Dieser Neubau ist zwar nicht in den Ursprungsplanungen des Brandschutzbedarfsplans (siehe oben) enthalten. Er wird aber trotzdem wie geplant im nächsten Jahr begonnen. Dies ist klarer Auftrag des Ratsbeschlusses vom 12.08.2020. Um die Vorgaben der Unfallkasse zu erfüllen, wurde darüber hinaus beschlossen, bis zur Fertigstellung, eine alternative Lösung für den fehlenden Schwarz-Weiß Bereich zu schaffen. Daran arbeitet die Verwaltung jetzt.

Dann noch eine abschließende Bemerkung zu Grundstückskauf in Schwefe:

 

Im Rahmen der Überlegung zum passenden Grundstück gab es drei alternative Grundstück. Für jedes gab es unterschiedliche Mehrheiten im Rat bzw. ein Grundstück stand zunächst nicht zur Verfügung. Die Leitung der Wehr war an der Entscheidung immer beteiligt. Zum Schluss wurde mehrheitlich entschieden, eine Fläche zu erwerben, die als Bauland ausgewiesen ist. Bei einem Erwerb würde somit pro qm ein Baulandpreis gezahlt werden. Dieser belief sich zuletzt auf 90 Euro/qm. Das ergibt Gesamtkosten in Höhe von rd. 320.000 Euro. Mit diesem Betrag würde das Grundstück zunächst in das Vermögen der Gemeinde übergehen. Um im Anschluss auf diesem Grundstück ein FWGH zu errichten, bedarf es einer Umwidmung. Alleine dadurch würde die Gemeinde einen deutlichen Wertverlust des Ursprungswertes erfahren, ohne zunächst etwas getan zu haben. Das kann sich eine Gemeinde in der Haushaltssicherung nicht leisten. Darüber hinaus sind die Entwicklungsmöglichkeiten für die Feuerwehr bei diesem Grundstück nur nach oben möglich. Zusätzlich wurde bereits von einem Nachbarn starke Gegenwehr gegen die Errichtung des FWGH an dieser Stelle angekündigt.

Das kann alles nicht im Sinne der Gemeinde sein, das kann nicht im Sinne der Feuerwehr sein und das kann nicht im Sinne der Steuerzahler der Gemeinde sein.

 

Mit dem Bau würde in Schwefe auch Bauland, dass aktuell in der Gemeinde ja sehr rar ist, ersatzlos verloren gehen. Dies könnte aber bereits jetzt entsprechend bebaut werden. Die Weiterentwicklung in Schwefe würde somit noch weiter nach hinten rücken.

 

Unter diesem Eindruck wurde vom Ortsvorsteher noch einmal Kontakt zum Eigentümer der dritten Fläche aufgenommen und ihm die Sachlage geschildert. Einem Ortsvorsteher, dem die Entwicklung seines Ortes wichtig ist, sollte diese Recht zustehen. Der Ortsvorsteher hat dann den Kontakt zum Bürgermeisterkandidat der SPD – FDP - Bündnis90/Die Grünen und jetzigem Kämmerer der Gemeinde hergestellt. In den folgenden Gesprächen wurde gemeinsam mit dem Grundstückeigentümer eine mögliche Lösung für das Grundstückproblem beim FWGH Welver gefunden. Aufgrund dieser neuen Entwicklung wurde die Entscheidung über das FWGH in Schwefe in der Sitzung am 12.08.2020 zunächst abgesetzt. Es bleibt trotzdem festzuhalten, dass wir hier aufgrund der oben vorgestellten Planungen noch voll im Zeitplan liegen.

 

Bezogen auf den Beschluss, dass die für den Grundstückserwerb vorgesehen und eingesparten Finanzmittel für den Erwerb des sog. „Filetgrundstücks“ im Zentralort verwendet werden soll, muss festgestellt werden, dass hier zunächst noch Gespräche mit dem Grundstückseigentümer des „Filetstücks“ geführt werden müssen, ob und zu welchen Konditionen er verkaufen will. Alles andere ist reine Spekulation.

 

An dieser Stelle sei auch gesagt, dass die Feuerwehr keine Angst zu haben braucht, dass sich die Parteien SPD – FDP- Bündins90/Die Grünen und Welver 21 nicht mehr an Ihre Zusagen zugunsten der Feuerwehr aus den letzten Jahren halten werden. Seit 2017 wurde die Feuerwehr wie zugesagt wieder sehr gut ausgestattet. Natürlich dauert es auch hier seine Zeit, die Rückstände, die sich bis 2014 bzw. Ende 2016 aufgetan haben zu beseitigen. Aber sowohl die o. g. Parteien als auch der Bürgermeisterkandidat von SPD – FDP- Bündins90/Die Grünen stehen auch hier zu ihrem Wort.

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